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Antwort:
Der Verwaltungssitz einer Stiftung ist der Ort, an dem die tatsächlichen Entscheidungen für die Stiftung getroffen werden. Dies kann bspw. die Wohn- oder Geschäftsanschrift des Stifters sein. Nach dem Verwaltungssitz richtet sich die Zuständigkeit des Körperschaftsteuerfinanzamts. Dies ist zudem die Anschrift, die gegenüber Geschäftspartnern kommuniziert wird.