Müssen sämtliche Stiftungsorgane bereits nach Gründung mit Mitgliedern besetzt werden?

Antwort:

 

Nein. Gesetzlich ist ausschließlich vorgeschrieben, dass jede Stiftung einen Vorstand als Führungsgremium haben muss. Gerade für die Anfangszeit einer Stiftung hat es sich in unserer Beratungspraxis bewährt, die Organstruktur schlank zu halten und deshalb zunächst nur den Vorstand zu besetzen. Damit dieser künftig über die Einrichtung eines Aufsichtsgremiums und zum Beispiel einer Familienversammlung entscheiden kann, muss eine entsprechende Regelung in der Stiftungssatzung enthalten sein.