Antwort:
Bei Personen- und Kapitalgesellschaften ist die Verteilung der Gewinne in der Regel im Gesellschaftsvertrag geregelt. Andernfalls gelten die gesetzlichen Regelungen. Im Normalfall erhält jeder Gesellschafter laut Gesellschaftsvertrag einen Gewinnanteil in Höhe seiner Beteiligung an der Gesellschaft. Sieht der Gesellschaftsvertrag jedoch eine Gewinnverteilung vor, die von der Beteiligungshöhe der Gesellschafter abweicht, spricht man von einer sog. disquotalen Gewinnverteilung.