Stiftungsverbundene Unternehmen: Kann man eine GbR umwandeln?

Antwort:

Nach dem Umwandlungsgesetz (UmwG) ist die Umwandlung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) nicht möglich. Gleichwohl kann zum Beispiel durch die Sacheinlage sämtlicher GbR-Anteile in eine GmbH, auf die sodann Vermögen und Schulden der GbR im Zuge der Anwachsung übergehen (Gesamtrechtnachfolge), die erwünschte Rechtsformänderung mit Gesamtrechtsnachfolge erreicht werden. Handelt es sich bei der GbR um eine Mitunternehmerschaft, ist die Einbringung in eine Kapitalgesellschaft oder eine andere Mitunternehmerschaft unter Begünstigung durch das Umwandlungssteuergesetz (UmwStG) möglich.