Kann eine Stiftung vererbt werden?

Antwort:

Nein. Die Stiftung ist kein Vermögensgegenstand, der im Vermögen einer natürlichen Person steht. Der Stifter ist zwar der „Vater der Stiftungsidee“, jedoch kein Eigentümer seiner Stiftung. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um eine Familienstiftung oder gemeinnützige Stiftung handelt. Die Stiftung kann entsprechend der satzungsinternen Regelungen allerdings die Versorgung der Abkömmlinge übernehmen. Im Unterschied zu den gesetzlichen Erbfolgeregelungen kann der Stifter diese der Art, der Dauer, des Beginns und der Höhe nach vorher festlegen.