Ich möchte mein Vermögen so schnell wie möglich vor dem Zugriff Dritter schützen. Kann ich sofort eine Stiftung errichten?

Antwort:

Die Errichtung einer Stiftung ist unabhängig von der verfolgten Stiftungsart keine Entscheidung, die leichtfertig getroffen werden sollte. Aufgrund der nötigen Anerkennung durch die Stiftungsbehörde ist eine Errichtung „von jetzt auf gleich“ schon nicht möglich. Zudem ist die Ausarbeitung eines steuerlichen Konzeptes sowie einer Stiftungssatzung notwendig, die auf den einzelnen Stifter und seine Lebenssituation zugeschnitten ist.


Ist die Idee der Stiftung gereift und sind die Ziele klar, kann eine Stiftungserrichtung zügig vorangetrieben werden. Der Stifter sollte jedoch im Kopf haben, dass seine Stiftung grundsätzlich auf Ewigkeit angelegt ist und die Vermeidung von übereilten Schritten daher auch nur in seinem Sinne sein kann.