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Antwort:
Eine Familienstiftung ist eine verselbstständigte Vermögensmasse. Es gibt keine Anteilseigner, Mitglieder Genossen o.ä. an einer Familienstiftung. Dementsprechend haben private Lebensrisiken der für die Stiftung handelnden Personen – wie etwa Handlungsunfähigkeit, Heirat, Scheidung, Unfall, Tod – keine Auswirkungen auf das Vermögen der Stiftung.