Antwort:
Eine leise Stiftung bezeichnet eine Stiftung, die im Rechtsverkehr soweit wie möglich anonym bleibt. Die unternehmerische Betätigung wird auf Ebene stiftungsverbundener Gesellschaften ausgeübt, auch tritt die Stiftung nicht über eine Homepage in Erscheinung. Auf Stiftungsebene sollen meist die Vermögenswerte der Stifterfamilie, wie Beteiligungen, Immobilien, Kunstwerke, Wertpapiere oder Edelmetalle geschützt werden. Für Familienstiftungen ist die leise Stiftung im Regelfall vorzugswürdig.
Die laute Stiftung tritt dagegen mit ihrem Namen, einer eigenen Homepage und ggf. auch öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen in Erscheinung. Im Regelfall handelt es sich bei lauten Stiftungen um gemeinnützige Stiftungen, die über ihre Öffentlichkeitsarbeit zusätzliche Förderer gewinnen und Spendengelder einwerben möchten.