Kommt man noch an sein Vermögen dran, nachdem es an eine Stiftung übertragen wurde?

Antwort:

Ja. Der Stifter kann über eine Position in dem Stiftungsvorstand weiterhin die volle Kontrolle über das Stiftungsvermögen ausüben. Als Verwendungsmöglichkeiten für das Grundstockvermögen stehen zum Beispiel ein gewinnbringender Verkauf, der Erwerb von Beteiligungen oder Immobilien, die Vergabe von Darlehen sowie die Einlage in ein stiftungsverbundenes Unternehmen offen.


Alles Vermögen, das kein Grundstockvermögen ist, darf außerdem zur Finanzierung laufender Kosten der Stiftung verbraucht werden oder (bei Familienstiftungen) an die Begünstigten ausgeschüttet werden. Im Ergebnis sichert der Stifter sein nun ehemaliges Vermögen also vor persönlichen Lebensrisiken ab, wie Erbstreitigkeiten, Scheidungsfällen oder einer Haftung als Geschäftsführer. Gleichzeitig behält er als Stiftungsvorstand die volle Kontrolle über das Stiftungsvermögen.