Was ist mit der Aussage gemeint: „Wenn Sie Ihr Geld an eine Stiftung übertragen, ist es weg!“?

Antwort:

In dem Stiftungsgeschäft legt der Stifter u.a. das sog. Grundstockvermögen fest, dessen Wert zu erhalten ist. Nach der Anerkennung der Stiftung wird dieses Vermögen an die Stiftung übertragen und damit dem Privatvermögen des Stifters entzogen. Aus diesen beiden Anforderungen, also der Übertragung an die Stiftung und dem Werterhalt auf Stiftungsebene, wird regelmäßig der falsche Schluss gezogen, dass der Stifter die Kontrolle über das übertragene Vermögen verliert.


Dabei hat er als Stiftungsvorstand weiterhin die volle Kontrolle über das Vermögen, das er zum Beispiel gewinnbringend investieren, als Darlehen vergeben oder in stiftungsverbundene Gesellschaften einlegen darf („Umschichtungen“). Die Übertragung an die Stiftung bewirkt lediglich im positiven Sinne, dass das Vermögen nun vor den persönlichen Lebensrisiken der Stifterfamilie geschützt ist.