Macht es einen Unterschied, ob man einzelne Kunstgegenstände oder zusammenhängende Sammlungen an eine Stiftung überträgt?

Antwort:

Abhängig von dem Umfang und der Homogenität der zu übertragenden Kunstwerke stellen sich unterschiedliche Anforderungen an die wirtschaftliche und (steuer-)rechtliche Bewertung. Werden ganze Sammlungen übertragen oder ist der Stifter womöglich selbst Künstler, sind die Werke oft nicht nur reiner Wertgegenstand, sondern emotionales Abbild der unternehmerischen Betätigung. Hier ist im Sinne des Stifters eine spezifische Gestaltung der Stiftungssatzung notwendig, um diesem gerecht zu werden und die Werte generationenübergreifend zu erhalten.