
Antwort:
Ja. Kunstwerke sind als langfristig bestehende Wertanlagen sehr gut als Vermögensausstattung einer Stiftung geeignet. Eine Übertragung an eine Stiftung hat beispielsweise den Vorteil, dass die nicht unerheblichen Unterhalts- und Erhaltungskosten durch die Stiftung getragen werden können. Auch kann das emotionale Erbe, das mit Kunstwerken verknüpft ist, mithilfe einer auf den Stifter zugeschnittenen Stiftungssatzung in Ehren gehalten werden.
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