![](https://image.jimcdn.com/app/cms/image/transf/dimension=389x1024:format=jpg/path/s7d365627d3891f91/image/i7f3e856e1c206321/version/1567747733/image.jpg)
Antwort:
Hier besteht unter anderem die Möglichkeit, die stiftungsverbundene Gesellschaft (GbR oder OHG) in eine GmbH & Co. KG umzuwandeln („homogener Formwechsel“). In diesem Fall führt die Vereinigung sämtlicher Kommanditanteile auf Ebene der Stiftung nicht zur Anwachsung, weil mit der nicht an dem Vermögen der KG beteiligten Komplementär-GmbH ein zweiter Gesellschafter vorliegt. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, dass ein Zwerganteil an einen Treuhänder übertragen wird.