Können Stiftungen ihr Grundstockvermögen in Gesellschaften einlegen?

Antwort:

Ja. Stiftungen können ihr Grundstockvermögen umschichten. Eine solche Umschichtung kann zum Beispiel in der Form erfolgen, dass die Stiftung eine Gesellschaft gründet oder Teile ihres Grundstockvermögens in eine bereits bestehende stiftungsverbundene Gesellschaft einlegt.