Wie hoch werden Gewinnausschüttungen von Kapitalgesellschaften an Stiftungen steuerlich belastet?

Antwort: 

In der Regel mit 0,75%. Dabei werden 5% der Gewinnausschüttung als nicht abzugsfähige Betriebsausgabe mit einem Körperschaftsteuersatz von 15% multipliziert. Dies setzt jedoch eine Mindestbeteiligung der Stiftung von 10% voraus.


Nur in Ausnahmefällen, wie zum Beispiel einer Betriebsaufspaltung mit einer Stiftung als Besitzgesellschaft und einer Kapitalgesellschaft als Betriebsgesellschaft, kommt zu der Körperschaftsteuer noch die Gewerbesteuer hinzu. Bei einer Beteiligung von mindestens 15% an der stiftungsverbundenen Gesellschaft werden die 5% nicht abzugsfähige Betriebsausgabe mit der Steuermesszahl i. H. v. 3,5% und einem von der Gemeinde festzulegenden Hebesatz multipliziert. Hierbei stellt sich regelmäßig eine Steuerlast von ebenfalls ca. 0,75% ein, sodass die Steuerbelastung insgesamt bei 1,5% liegt.