Darf die Stifterfamilie Immobilien an eine Familienstiftung verkaufen?

Antwort:

Ja. Steuerrechtlich sollte hierbei auf eine fremdübliche Höhe des Kaufpreises geachtet werden. Bei einem unüblich niedrigen Kaufpreis besteht das Risiko, dass die Finanzverwaltung von einer (zum Teil) schenkungsteuerpflichtigen Übertragung an die Stiftung ausgeht. Diese ist als Zustiftung stets auf Basis der ungünstigsten Steuerklasse III zu versteuern. Um die Liquiditätsbelastung der Stiftung gering zu halten, kann zum Beispiel eine monatliche Verrechnung der Kaufpreisraten mit den Mietzahlungen vereinbart werden.