Darf man im Anschluss an eine Stiftungsvorstandstätigkeit sofort in das Aufsichtsgremium wechseln?

Antwort:

Gesetzlich ist lediglich die bloße Einrichtung des Stiftungsvorstands vorgeschrieben. Die Einrichtung eines Aufsichtsgremiums und die Regelungen zu dessen Besetzung obliegen der Gestaltungsfreiheit des Stifters. Ein sofortiger Wechsel vom Stiftungsvorstand in das Aufsichtsgremium ist damit möglich.


Vorteil dieser Maßnahme ist, dass viele Familienunternehmer das Familienunternehmen am besten kennen und selbst auch eine Führungsposition innerhalb des Unternehmens bekleiden. Ihre Fachkenntnisse können sie über eine Position in dem Aufsichtsgremium an die weiteren Mitglieder des Gremiums weitergeben. Nachteil dieser Konstellation ist, dass der nun ehemalige Vorstand als Mitglied des Aufsichtsgremiums seine eigenen vergangenen Entscheidungen überwacht. Somit kann sich für künftige Generationen die Festlegung einer Karenzzeit anbieten, um eine wirksame Trennung von Führungs- und Kontrollorgan zu erreichen.