Begriffe rund um die Stiftung: Was sind die Steuerfolgen einer „Anwachsung“ auf eine Stiftung?

Antwort:

Die Anwachsung führt zu einem steuerbaren Vorgang nach dem Grunderwerbsteuergesetz (§ 1 Absatz 1 Nummer 3 Satz 1 GrEStG), sofern Grundstücke auf die Stiftung übergehen. Geht ein ganzer Betrieb unentgeltlich auf die Stiftung über („einfache Anwachsung“), führt sie die Buchwerte fort und es kommt zu keiner Aufdeckung stiller Reserven (§ 6 Absatz 3 EStG). Tritt der vorletzte Gesellschafter hingegen entgeltlich aus (gegen Zahlung einer Abfindung in Höhe des gemeinen Werts seiner Beteiligung), handelt es sich um eine steuerpflichtige Veräußerung (§ 16 EStG), die zu einer Aufdeckung der stillen Reserven führt.