Begriffe rund um die Stiftung: Was ist eine „Anwachsung“?

Antwort:

Jede Personengesellschaft (GbR, KG, OHG, GmbH & Co. KG etc.) muss mindestens zwei Gesellschafter haben. Tritt der vorletzte Gesellschafter aus der Gesellschaft aus, ist der verbleibende Gesellschafter für eine juristische Sekunde zu 100% an der Gesellschaft beteiligt. Im Wege der Gesamtrechtsnachfolge tritt er sodann in alle Rechtspositionen der Gesellschaft ein, im Wesentlichen gehen Vermögen und alle Schulden auf ihn über. Stiftungen können zum Beispiel bei der Errichtung von einer Anwachsung betroffen sein, wenn sämtliche Gesellschafter einer Personengesellschaft ihre Anteile auf Ebene der Stiftung vereinen.