Begriffe rund um die Stiftung: Was ist eine „Einbringung“ in eine Stiftung?

Antwort: 

Im Zivilrecht gibt es den Begriff der „Einbringung“ nicht. Gleichwohl wird der Begriff regelmäßig (und fälschlicherweise) umgangssprachlich für Vermögensübertragungen an eine Stiftung genutzt (Beispiel: „Die Gesellschaftsanteile werden in die Stiftung eingebracht“).


Dabei handelt sich um einen rein steuerrechtlichen Begriff. Das Umwandlungssteuergesetz (UmwStG) spricht bei Übertragungen eines ganzen Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils (auch diese drei Begriffe gibt es ausschließlich im Steuerrecht und nicht im Zivilrecht) gegen Gewährung neuer Anteile der aufnehmenden Personen- oder Kapitalgesellschaft von einer Einbringung. Eine Einbringung in eine Stiftung gibt es nach dem UmwStG deshalb nicht, weil eine Stiftung keine Anteile hat, die den Gesellschaftern oder dem übertragenden Rechtsträger selbst im Gegenzug für die Übertragung gewährt werden können.