Worin unterscheiden sich der Stiftungsvorstand und der Vereinsvorstand?

Antwort:

Im Wesentlichen unterscheiden sich die Führungsgremien von Stiftung und Verein darin, dass der Vereinsvorstand von den Mitgliedern auf der Mitgliederversammlung gewählt wird. Für den Gründer eines rechtsfähigen Vereins besteht damit das Risiko, dass er seine Position in dem Vorstand durch einen Beschluss der Mitgliederversammlung verlieren kann. Damit verliert er auch die Möglichkeit, das Vermögen, das das er an den Verein übertragen hat, zu steuern. 


Der Stifter hat hingegen die Sicherheit, dass er sich selbst in der Stiftungssatzung als Stiftungsvorstand festlegen kann. Er hat damit die Sicherheit, als Stiftungsvorstand das an die Stiftung übertragene Vermögen weiterhin steuern zu können. Weiterhin können in der Stiftungssatzung verbindliche Regelungen über die Einrichtung von Stiftungsorganen festgelegt werden, sodass der Stiftungsvorstand zum Beispiel von einer Familienversammlung gewählt wird.