Wie wird das Gehalt des Stiftungsvorstands besteuert?

Antwort:

Vergleichbar mit dem Gehalt eines Gesellschafter-Geschäftsführers, der zum Beispiel zu 100% an einer GmbH beteiligt ist, erzielt auch der Vorstand einer Stiftung durch seine Gehaltszahlungen Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Ob es sich hierbei um eine im sozialversicherungsrechtlichen Sinne abhängige Beschäftigung handelt, ist für steuerliche Zwecke nicht ausschlaggebend. Die Gehaltszahlung unterliegt zunächst dem Lohnsteuerabzug. Nach Abgabe und Prüfung der Einkommensteuererklärung wird die „zu hoch“ einbehaltene Lohnsteuer von dem Finanzamt erstattet.