Was sind die Vorteile einer Treuhandstiftung?

Antwort: 

Die Treuhandstiftung kann zeitsparend und kostengünstiger gegründet werden als eine „richtige“ Familienstiftung (= rechtsfähige Stiftung im Sinne des BGB). Denn ein behördliches Anerkennungsverfahren, das regelmäßig zwischen sechs bis neun Monate dauern kann, ist nicht notwendig, da es sich nicht um eine rechtsfähige Stiftung handelt.


Im Übrigen sind bei der Gründung weder ein Mindestkapital noch ein Mindestmaß an laufenden Erträgen erforderlich, sodass die Treuhandstiftung grundsätzlich auch mit EUR 1 errichtet werden kann. Denn die zum Teil restriktiven landesrechtlichen Vorschriften (Landesstiftungsgesetze) für (rechtsfähige) Stiftungen finden keine Anwendung, sodass die Treuhandstiftung auf den ersten Blick ein Mehr an Flexibilität bei der Ausgestaltung der Satzung und der Vermögensverwaltung bietet.