Eignet sich ein Treuhandvertrag als Stiftungssatzung?

Antwort:

Letztlich erweist sich ein Treuhandvertrag nicht als belastbare Alternative zu der rechtsfähigen Stiftung, mit der eine dauerhafte und von den persönlichen Lebensrisiken der Stifterfamilie unabhängige Zweckwidmung des Familienvermögens erreicht wird, da der Treuhandvertrag durch ein vertragliches Kündigungsrecht grundsätzlich jederzeit auch durch die Erben gekündigt werden kann.


Gleichwohl können andere Bestimmungen festgelegt werden. Ein vollständiger Kündigungsverzicht ist nicht möglich. Ein Übergang des Vertrags auf die Erben kann daher den Bestand der Treuhandstiftung gefährden. Eine Unabhängigkeit des Vermögens von der Person des Stifters kann daher nicht erreicht werden.