Kann man Stiftungsvorstandsmitglieder aus einfachen Sachgründen abberufen?

Antwort: 

Das bürgerliche Gesetzbuch sieht einefreie Widerruflichkeit der Vorstandsbestellung nur für Vereine vor. Die Abberufung eines Vorstandsmitglieds aus anderen als wichtigen Gründen ist damit nur dann möglich, wenn der Stifter entsprechende Regelungen in der Stiftungssatzung festgelegt hat.