Was ist mit dem „Zusammenspiel von Stiftungssatzung und Gesellschaftsvertrag“ gemeint?

Antwort: 

Bei unternehmensverbundenen Stiftungen ist zu beachten, dass die Regelungen über die Geschäftsführung, Vertretung oder den Gegenstand des Unternehmens in dem Gesellschaftsvertrag geregelt werden und nicht in der Stiftungssatzung. 


Eine stimmige Stiftungsstruktur, in der eine Stiftung von der Spitze aus zum Beispiel die Unternehmenskultur generationenübergreifend absichert, setzt damit eine Abstimmung von Stiftungssatzung auf der Eigentümerebene und des Gesellschaftsvertrags auf operativer Ebene voraus. Beispielsweise kann in der Stiftungssatzung festgelegt werden, dass Änderungen des Geschäftsgegenstands laut Gesellschaftsvertrag nur einstimmig von dem Stiftungsvorstand beschlossen werden können und die Zustimmung eines Aufsichtsorgans und/oder einer Familienversammlung voraussetzen.