Was ist eine „gemeinnützige Familienstiftung“?

Antwort: 

Jede rechtsfähige Stiftung verwirklicht einen bestimmten Zweck, den der Stifter in der Stiftungssatzung festlegt. Steuerrechtlich kommen (all)gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke für eine Steuerbegünstigung in Frage.


Verfolgt eine Stiftung gemeinnützige Zwecke, wird sie als gemeinnützige Stiftung bezeichnet. Besteht der Zweck hingegen darin, einen festgelegten Kreis an Personen einer oder mehrerer Familien finanziell zu unterstützen, liegt eine Familienstiftung vor. Die Familienstiftung dient damit als privatnützige Stiftung nicht der Allgemeinheit und verfolgt auch keine anderweitigen steuerbegünstigten Zwecke. Gleichwohl wird der Begriff „Stiftung“ regelmäßig und fälschlicherweise mit der Unterkategorie „gemeinnützige Stiftung“ gleichgesetzt. Beispielsweise ist in diversen Internetquellen und auf Webseiten regelmäßig der Begriff „gemeinnützige Familienstiftung“ anzutreffen, der bei Stiftungsinteressierten schnell für Verwirrung sorgt. Gemeint ist dabei eine „ganz normale“ gemeinnützige Stiftung, bei der lediglich zum Ausdruck gebracht werden soll, dass die Gründer derselben Familie entstammen.