Kann der Stiftungsvorstand steuerfreie Leistungen für die vorschulische Kinderbetreuung beziehen?

Antwort:

Ja. Wie zum Beispiel auch der Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH können auch Mitglieder des Stiftungsvorstands in der Form einkommensteuerfreie Einnahmen beziehen, dass die Stiftung Kosten zur vorschulischen Kinderbetreuung übernimmt.