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Antwort:
Sind bei der Stiftungserrichtung Unternehmensanteile als Betriebsvermögen unter Inanspruchnahme der schenkungsteuerlichen Privilegierung zu 100% steuerfrei übertragen worden (Optionsverschonung), ist auf die siebenjährige Behaltensfrist zu achten. Anteilsveräußerungen innerhalb der nächsten sieben Jahre lösen eine Nachversteuerung aus. Die Nachversteuerung reduziert sich allerdings pro rata (im Jahr 6 nach der Übertragung werden nur noch 2/7 versteuert).
Da der Verkauf einer operativen Kapitalgesellschaft durch eine als Holding fungierende juristische Person (Kapitalgesellschaft oder eben auch Stiftung) nur eine effektive Körperschaftsteuerbelastung von 0,75% verursacht, können Stiftungen auf der Veräußererseite allerdings zu einer weitgehenden Vermeidung ertragsteuerbedingter Transaktionskosten führen. Aus diesem Grund kann eine Stiftungsstruktur im Hinblick auf anstehende Unternehmens- bzw. Anteilsverkäufe wirtschaftliche Vorteile generieren.