Stiftung und Testament (Teil 3 von 4)

VON MARTIN BUSS

 

Nachdem Sie in den letzten Wochen die beiden Bausteine „Stiftung“ und „Testament“ als separate Gestaltungsmöglichkeiten für Ihre Nachfolge kennengelernt haben, stelle ich Ihnen diese Woche die Möglichkeit vor, eine Stiftung durch Testament („Stiftungserrichtung von Todes wegen“) zu errichten. Dies ist eine der Möglichkeiten, beide Wege in Einklang zu bringen.


Es ist möglich, ein Testament zu Lebzeiten aufzusetzen und darin vorzusehen, dass nach dem Tode des Erblassers mit dessen Restvermögen eine Stiftung errichtet werden soll.

 

Was zunächst nach dem sorglosesten Weg klingen mag, entpuppt sich in der Praxis als riskant: Der Erblasser muss in seinem Testament eine Stiftungssatzung verfassen, in der unter anderem die Begünstigten, der Zweck und das Vermögen geregelt werden. Ein Nachteil einer Stiftung von Todes wegen besteht regelmäßig darin, dass sich der Erblasser in der Theorie sehr intensiv mit dem Thema der Stiftung auseinandergesetzt hat. Er hat zu Lebzeiten jedoch nie praktische Erfahrungen sammeln können, die er an seine Familienmitglieder weitergeben konnte. Die Nachkommen sehen sich entweder mit der Aufgabe konfrontiert, während einer Trauerphase selbst in die Rolle als Stiftungsvorstands oder eines anderen Stiftungsorgans hineinwachsen zu müssen oder alternativ zu akzeptieren, dass ein Fremdvorstand für das Vermögen, das dem verstorbenen Elternteil gehört hat, die Verantwortung übernimmt. 

 

Bei der Errichtung einer Stiftung von Todes wegen schneidet sich der Stifter bzw. Erblasser die Möglichkeit ab, seine nachfolgenden Familienmitglieder an das aufgebaute Vermögen sowie an die Wirkweise einer Familienstiftung heranzuführen. Im Extremfall fühlt sich dies für die Hinterbliebenen an wie eine Enterbung, auch wenn es sich um eine Familienstiftung handelt, welche die Familienmitglieder begünstigen soll. Für die Hinterbliebenen geht es dann um die Frage, ob und wenn ja wie man die letztwillige Verfügung oder die Stiftungserrichtung anfechten und selbst an das Vermögen „herankommen“ kann.

 

Nach der Erfahrung in der Praxis sollte jedes Familienmitglied, das bereits ein Verständnis von Eigentum hat, die Chance haben, seine Fragen, Zweifel und Bedenken offen auszusprechen. Auf diese Weise kann eine Familienstiftung zu einem gemeinsamen Familienprojekt und zu einem Baustein in der gesamten Familienstruktur werden, den alle Familienmitglieder akzeptieren.