Antwort:
Ja, für die Besitzgesellschaft im Rahmen einer Betriebsgesellschaft kommen als Rechtsformen ein Einzelunternehmen einer natürlichen Person und Personengesellschaften auch juristische Personen, wie zum Beispiel eine rechtsfähige Stiftung in Frage. Bei den hinter der Besitz- und Betriebsgesellschaft stehenden Personen (oder der Person) handelt es sich dann um die Mitglieder des Stiftungsvorstands.