Kann man alternativ zu einer deutschen Stiftung auch eine Stiftung im Ausland errichten?

Antwort:

Die rechtlichen Rahmenbedingungen einer Stiftungserrichtung im Ausland hängen von den nationalen gesetzlichen Regelungen des Sitzstaates ab.


In einigen Staaten, wie zum Beispiel in Liechtenstein, ist als Besonderheit zu beachten, dass ein Treuhänder nach dem Recht des Sitzstaates im Vorstand vertreten sein muss. Zusätzlich ist anzuraten, dass eine Stiftungserrichtung im Ausland von einem Rechtsanwalt und Steuerberater vor Ort begleitet wird.