Kann eine Stiftung als „Kreditinstitut“ der Aufsicht durch die BaFin unterliegen?

Antwort:

Jedes Unternehmen kann ein Kreditinstitut sein, wenn es gewerbsmäßig Bankgeschäfte betreibt oder der Umfang der Bankgeschäfte einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Auf eine bestimmte Rechtsform kommt es nicht an, auch Stiftungen können damit die Voraussetzungen eines Kreditinstituts erfüllen.


Bankgeschäfte sind unter anderem auch die Vergabe von Darlehen. Der kaufmännische Geschäftsbetrieb liegt vor, wenn die Grenzwerte von mehr als 100 vergebenen Darlehen oder alternativ ein Gesamtvolumen der Darlehen von EUR 500.000 bei mindestens 21 Darlehen überschritten werden. Stiftungen, die in einem geringeren Umfang Darlehen vergeben, werden von der BaFin in der Regel nicht als Kreditinstitute eingestuft. Abschließende Klarheit gibt es deshalb nicht, weil das „gewerbsmäßige“ Betreiben von Bankgeschäften an keine genauen Grenzwerte anknüpft.