Kann man Stiftungen miteinander verschmelzen?

Antwort:

Eine Verschmelzung nach dem Umwandlungsgesetz (UmwG) bzw. Umwandlungssteuergesetz (UmwStG) von Stiftungen ist - anders als zum Beispiel bei Personen- oder Kapitalgesellschaften - nicht möglich.


Gerade in Konzernstrukturen dienen Verschmelzungen dazu, einzelne Gesellschaften zusammenzufassen und die Unternehmensgruppe somit zu konzentrieren. Möglich ist lediglich die Zusammenlegung mehrerer Stiftungen durch die Stiftungsbehörde. Im Regelfall handelt es sich hierbei um vermögens- und ertraglose Stiftungen. Als bewusstes Gestaltungsmittel für den Stifter steht die Zusammenfassung aber nicht zur Verfügung.