Was ist die „Rechtsfähigkeit“ einer Stiftung?

Antwort:

Die Rechtsfähigkeit einer Stiftung bezeichnet ihre Befähigung, Inhaberin von Rechten und Pflichten zu sein. Zum Beispiel kann eine rechtsfähige Stiftung (wie zum Beispiel auch ein Mensch oder eine Kapitalgesellschaft) Eigentümerin von Vermögen sein oder in eigenem Namen Verträge abschließen. Ihre Rechtsfähigkeit erlangt eine Stiftung durch ihre Anerkennung durch die Stiftungsbehörde.