Welche Punkte sind allgemein beim Verkauf von Stiftungsvermögen zu beachten?

Antwort:

Beim Verkauf von Vermögen ist zunächst entscheidend, ob es sich um Grundstockvermögen der Familienstiftung handelt. Das Grundstockvermögen wird in dem Stiftungsgeschäft bzw. der Satzung festgelegt und darf in seinem Wert nicht geschmälert werden. Hieraus folgt, dass ein verlustbringender Verkauf dazu führt, dass das Grundstockvermögen auf den zu erhaltenden Wert aufzustocken ist. Steuerrechtlich ist zu beachten, dass ein Verkauf die Festlegung des Verkaufspreises in Höhe des Verkehrswerts voraussetzt.