Was ist zu beachten, wenn man Vermögen an eine Stiftung verkauft und den Preis festlegt?

Antwort:

Soll Vermögen an eine Stiftung verkauft und nicht (vollständig oder teilweise) schenkweise übertragen werden, muss der festgelegte Verkaufspreis auch dem Verkehrswert des Vermögens entsprechen. Hierbei handelt es sich um den Verkehrswert des übertragenen Vermögens, also zum Beispiel den aktuellen Kurswert bei Aktien.


Liegen für GmbH-Anteile Verkaufsdaten vor, die weniger als ein Jahr alt sind, können diese herangezogen werden. Andernfalls ist ein Ertragswert zu berechnen, der den Substanzwert nicht unterschreiten darf. Grundstücke können nach den Verfahren des Bewertungsgesetzes (Vergleichswert-, Ertragswert- oder

Sachwertverfahren) oder zum Beispiel auch der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) bewertet werden. Für Kunstgegenstände oder Antiquitäten ist ein Sachverständigengutachten in Auftrag zu geben. Pkws können zum Beispiel anhand der Schwacke-Liste bewertet werden.