Kann man den Freibetrag bei der Schenkungsteuer auch mehrfach für Zustiftungen nutzen?

Antwort:

Bei der Berechnung der Erbschaft- und Schenkungsteuer wird der Vermögenserwerb einer Person von derselben Person innerhalb eines Zeitraumes von 10 Jahren berechnet.


Familienstiftungen weisen die Besonderheit auf, dass die erstmalige Vermögensausstattung mit einem einmaligen Freibetrag begünstigt wird, der sich nach dem Verwandtschaftsverhältnis des Stifters zu dem entferntest verwandten Begünstigten richtet. In der Regel beträgt dieser Freibetrag EUR 100.000. Anschließend kann für weitere „Zustiftungen“, also unentgeltliche Übertragungen des Stifters an die Stiftung, die nicht in der Satzung geregelt sind, alle 10 Jahre ein Freibetrag von EUR 20.000 genutzt werden.