Kann man eine Stiftung durch den Kauf einer Vorratsgesellschaft errichten?

Antwort:

Im Gegensatz zu der Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) kann die Gründung bzw. „Errichtung“ einer Stiftung nicht dadurch abgekürzt werden, dass eine bereits bestehende Stiftung aufgekauft wird. Dies ist bereits rechtsformbedingt unmöglich, weil eine Stiftung keine Anteilseigner/Eigentümer haben kann. Die Errichtung einer Stiftung setzt somit voraus, dass ein vollständiges Anerkennungsverfahren bei der Stiftungsbehörde durchlaufen wird.