Wie entsteht eine Familienstiftung in praktischer Hinsicht?

Antwort:

Der Stifter reicht zunächst den Entwurf einer Stiftungsverfassung bei der zuständigen Stiftungsaufsicht ein. Die Behörde prüft diese Stiftungsverfassung auf Verstöße gegen geltendes Recht sowie darauf, ob die Erträge des gestifteten (bzw. genauer: des zu stiftenden) Vermögens prognostisch ausreichen werden, um den in der Stiftungsverfassung ausgegebenen Stiftungszweck zu verwirklichen.


Kommt die Behörde in beiden zu prüfenden Punkten zu einer positiven Entscheidung, stellt sie eine Anerkennungsurkunde aus. Im Nachgang zur Anerkennung hat der Stifter der Stiftung das in der Stiftungsverfassung (zunächst lediglich) versprochene Vermögen an die Stiftung tatsächlich zu übertragen binnen einer dreimonatigen Frist ab dem Datum der Anerkennung.