Was unterscheidet die Vorläufer der Familienstiftung (sog. Familienfideikommisse) vom modernen Begriff der „Familienstiftung“?

Antwort:

Das Vermögen der Familienfideikommisse war jeglicher Haftung entzogen und stets unveräußerlich. Bei der modernen Familienstiftung und der heutigen Rechtslage ist das Vermögen einer Familienstiftung (weiterhin) jeglicher Haftung bezogen auf natürliche Personen (wie etwa den Stifter oder andere Familienmitglieder) entzogen. Jedoch kann die Stiftung selbst Gläubiger haben und mit ihrem eigenen Vermögen für eigens eingegangene Schuld haften.