Freiheit und Selbstverantwortung – Ermutigung durch eine Familienstiftung

VON THORSTEN KLINKNER

 

Antrieb und Gestaltungskraft fördern

 

Eine sorgfältig gestaltete Familienstiftung kann als Instrument zur individuellen Förderung von Freiheit und Selbstverantwortung wirken. In der Stiftungssatzung wird festgelegt, welche Begünstigte zu welchen Zwecken mit welchen Mitteln unterstützt werden sollen. Auf diese Weise fördern Familienstiftungen Schaffenskraft und Tatendrang und geben einen stabilen Ordnungsrahmen für die selbstbestimmte Weiterentwicklung.


Der Kern einer freien und stimmigen Lebensgestaltung ist die Erkenntnis und Wahrnehmung von Selbstverantwortung. Das gilt in allen Bereichen, sei es gesellschaftlich, wirtschaftlich oder in der individuellen Weiterentwicklung. Aus dieser Selbstverantwortung folgt individuelle Freiheit – daher sollte es der Ansatz von Staat, Gesellschaft und Wirtschaft sein, Menschen in ihrer Selbstbestimmung zu fördern und ihnen damit größtmögliche Freiheit zu ermöglichen.

Viele staatliche Systeme und Einrichtungen sind dementgegen auf Entmutigung und Bevormundung ausgelegt. Viel zu selten erfolgt eine fundierte Hilfe zur Selbsthilfe, die dauerhaft positiv wirkt. Die Unterstützung ist vielfach ausschließlich monetär. Zum Jahresende 2016 erhielten in Deutschland knapp 7,9 Millionen Menschen soziale Mindestsicherungsleistungen. Deutschland hat 2016 trotz niedriger Arbeitslosigkeit 918 Milliarden Euro für Sozialausgaben ausgegeben. Die Ausgaben stiegen im Vergleich zum Jahr 2015 um 3,7 Prozent und machen mittlerweile 29,3 Prozent des Bruttoinlandsprodukts aus, heißt es im Sozialbericht 2017.

 

Entmündigung und Verwöhnung entmutigen

Auf anderem Niveau werden auch in vielen (wohlhabenden) Familien solche Versorgungsleistungen gezahlt, indem vor allem Kinder finanziell verwöhnt werden. Es wird jederzeit für alles gesorgt, ohne dass eigene Leistung dafür notwendig ist. Dies ist zwar gut gemeint, entspringt aber letztlich dem Gefühl mangelnden Vertrauens: Der Leistungsfähigkeit der Kinder wird nicht hinreichend getraut, als dass sie damit wirklich etwas erreichen könnten. Aber: Entmündigung und Verwöhnung entmutigen. Der eigene Antrieb und die Gestaltungskraft gehen verloren, Leistungskraft und Entwicklungsmöglichkeiten werden genommen.

 

Begünstigte werden spezifisch unterstützt

Ein Instrument zur individuellen Förderung von Freiheit und Selbstverantwortung ist die Familienstiftung. Familienstiftungen als Trägerinnen einer oder mehrerer Ertragsquellen – sei es das mittelständische Unternehmen, das Immobilien- oder auch Wertpapierportfolio – können hier einen Kontrapunkt setzen. Sie können dezidiert darauf ausgerichtet werden, Begünstigte in der Familie und außerhalb zu bestimmten Zeitpunkten beziehungsweise in bestimmten Situation zu unterstützen, aber eben nicht nach dem „Prinzip Füllhorn“ Erträge zur Förderung eines ausschließlich hedonistischen Lebensstils auszuschütten.

Familienstiftungen, unter deren Dach Ertragsquellen stabil verwaltet, erhalten und entwickelt werden, können individuell und dosiert unterstützen, dort, wo es sinnvoll ist. Sie geben „Hilfe zur Selbsthilfe“, etwa durch eine Grundsicherung und/oder Absicherung für Krankheit und Alter und gegebenenfalls auch durch Sonderzuwendungen oder Darlehen zur beruflichen oder familiären Existenzgründung.

 

Basis für eine selbstbestimmte Zukunft

Dadurch kann die Stiftung auch familiär im Einzelfall unpassende, aufgeblähte und überforderte staatliche Systemen ersetzen. Sie springt dann ein, wenn es nötig ist, und ermöglicht in einer spezifischen Situation neue Entwicklungsmöglichkeiten. Kranke werden finanziell abgesichert, Existenzgründer werden ein wenig unabhängiger von externen Kapitalgebern, Studierende erhalten einen Zuschuss, um die beste Einrichtung für den Studiengang zu wählen – jeweils als Basis für eine selbstbestimmte Zukunft, um nur einige Beispiele zu geben. Jeweils auf der Basis der individuellen Familienkultur. Nach einfachen und klaren Spielregeln.

 

Stiftungssatzung als Basis der Stiftungserrichtung

Voraussetzung dafür, dass dies funktioniert, ist eine sorgfältige Reflexion. Wie ist die Situation der Familie und der Familienmitglieder? Welche Traditionen und Haltungen gibt es? Was funktioniert für die Familie? Und was nicht? Das Ziel hinter all diesen Überlegungen ist eine stimmige Stiftungssatzung. In dieser werden alle Überlegungen zur Förderung der Begünstigten und der Ausschüttungsmodalitäten der Erträge generell festgelegt. Die Stiftungssatzung ist die Basis der Stiftungserrichtung – sie trägt die Wünsche und Vorstellungen des Stifters über die Generationen hinweg und bildet das Gerüst für den Umgang mit den eingebrachten Ertragsquellen und den daraus generierten Ausschüttungen.

 

Sinnvolle Förderung von Freiheit

Auf diese Weise können Familienstiftungen zum Instrument für die Förderung von Schaffenskraft und Tatendrang werden. Sie können – ausgehend von den Wünschen des Stifters – einen stabilen Ordnungsrahmen schaffen, in dem sich die Begünstigten ihrer Talente und Fähigkeiten gemäß entfalten können. Ermutigung zu und Entfaltung von individuellen und gemeinschaftlichen Potentialen und Freude an Wachstum und Entwicklung sind die Resultate einer gezielten Förderung durch die Familienstiftung.