Welche stiftungsrechtlichen Berichte gibt es?

Antwort

Bei der zuständigen Stiftungsbehörde ist innerhalb der individuellen landesrechtlichen Fristen zum einen eine ordnungsgemäße Jahresabrechnung inklusive Vermögensübersicht sowie zum anderen ein Tätigkeitsbericht einzureichen.


Insbesondere bei Familienstiftungen ist der Aufwand für diese stiftungsrechtlichen Berichte regelmäßig gering: Zur Erstellung der Jahresabrechnung kann der Stiftungsvorstand auf der Steuererklärung der Familienstiftung aufsetzen. Insbesondere hat sich aus der Vermögensübersicht zu ergeben, wie hoch das Grundstockvermögen ist, welche Erträge erwirtschaftet wurden und ob hieraus bereits Stiftungszwecke (Auszahlung an Familienmitglieder) verwirklicht oder Rücklagen gebildet wurden.

Steuerlich: Bei unternehmensverbundenen Stiftungen ist der Jahresabschluss/die Bilanz zum Abschluss des Wirtschaftsjahres bereits umfangreicher und transparenter als jeder stiftungsrechtliche Bericht. Ein nennenswerter Mehraufwand entsteht insoweit nicht, als die Stiftung lediglich unternehmerische Beteiligungen hält und verwaltet.