Wird die Familienstiftung von einem im Alleingang handelnden Ehepartner dazu genutzt, die Scheidung vorzubereiten?

Antwort:

Nein, das Gegenteil ist der Fall. Nach unserer Projekterfahrung wird die Familienstiftung vielmehr dazu genutzt, den Ehepartner und die gesamte Familie frühzeitig sukzessive an die unternehmerische Vermögensverwaltung und Verantwortung heranzuführen und dabei mitzunehmen.


Die Familienstiftung wird neue Eigentümerin und stellt die Spielregeln der langfristigen und generationsübergreifenden Verwaltung des familiären und unternehmerischen Vermögens auf, an denen sich alle Familienmitglieder beteiligen können. Gleichzeitig sind diese Regeln für die gesamte Familie verbindlich. Der Fall einer möglichen Scheidung wird in der Satzung allenfalls dahingehend berücksichtigt, dass die Familienstiftung alle Familienmitglieder unabhängig von familiären Schicksalsschlägen und Streitigkeiten finanziell begünstigen soll. Die Möglichkeit den Ehepartner auszubooten, wird in der Satzung verhindert. Die Stiftung kann so sinnvollerweise der sichere Hafen der Familie sein.