Ist eine gemeinnützige Stiftung steuerlich sinnvoller als eine Familienstiftung?

Antwort:

Die gemeinnützige Stiftung ist zunächst auch ein Körperschaftsteuersubjekt (wie die Familienstiftung und die GmbH). Soweit sie allerdings gemeinnützige Zwecke verwirklicht (ideeller Bereich), wird sie von der Besteuerung befreit.


Diese Befreiung hat jedoch zur Folge, dass das Vermögen dem Stifter und seiner Familie, sowie Nachfolgegenerationen endgültig entzogen ist. Erträge müssen zwingend in gemeinnützige Zwecke fließen. Rücklagen sind nur unter strengen Voraussetzungen möglich. Die Familienstiftung unterliegt – wie eine GmbH – dem Körperschaftsteuersatz (15%). Ihre Erträge kann diese allerdings für die finanzielle Unterstützung der Familie verwenden. Entscheidend ist daher das wirtschaftliche Gesamtkonzept.