Wie kann die Nachversteuerung bei einem Verstoß gegen die schenkungsteuerliche Behaltensfrist verhindert werden?

Antwort:

Sollen Kapitalgesellschaftsanteile innerhalb der siebenjährigen Behaltensfrist veräußert werden, gibt es drei Alternativen, die die wirtschaftliche Belastung durch eine Nachversteuerung verhindern können.


Der Veräußerungsgewinn kann innerhalb von sechs Monaten in neue Kapitalgesellschaftsanteile investiert werden. Im Gegensatz zu Anteilsveräußerungen bleiben Kapitalerhöhungen steuerlich neutral. Dabei ist darauf zu achten, dass die Familienstiftung nach der Kapitalerhöhung weiter zu mindestens 25% beteiligt bleibt (ansonsten liegt schädliches Verwaltungsvermögen vor, was zur Nachversteuerung führt). Will der Stifter über die Vorstandstätigkeit weiterhin entscheidenden Einfluss in der Gesellschaft ausüben, so sollte diese zu mindestens 50% beteiligt bleiben. Die dritte Alternative besteht darin, die Erbschaftsteuer auf den Kaufpreis draufzuschlagen, sodass diese Belastung zu einem durchlaufenden Posten wird.