Wie werden Gewinnausschüttungen einer deutschen Kapitalgesellschaft an eine ausländische Stiftung besteuert?

Antwort:

Auch Gewinnausschüttungen einer deutschen Kapitalgesellschaft an eine ausländische Stiftung unterliegen grundsätzlich der Kapitalertragsteuer von 25% zzgl. Solidaritätszuschlag.


Mit dem Einbehalt der Quellensteuer ist die Steuerschuld abgegolten, eine Körperschaftsteuererklärung kann von der ausländischen Stiftung ohne Geschäftsleitung und Sitz in Deutschland nicht abgegeben werden. Da die meisten Doppelbesteuerungsabkommen eine Besteuerung weit unterhalb von 25% vorsehen

stellt sich die Frage, wie die ausländische Stiftung ohne Abgabe einer Steuererklärung die zu hoch einbehaltene Steuer zurückbekommt. Hier besteht zum einen die Möglichkeit, beim Bundeszentralamt für Steuern eine Erstattung zu beantragen. Um bereits eine Einbehaltung der Quellensteuer zu vermeiden, kann ebenfalls beim Bundeszentralamt für Steuern eine Freistellungbescheinigung beantragt und der ausschüttenden Gesellschaft vorgelegt werden. Diese behält dann nur eine Quellensteuer in der Höhe ein, wie sie nach dem jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen vorgesehen ist (Freistellung im Steuerabzugsverfahren).