In welchem Zeitraum hat der Stifter das versprochene Vermögen zu übertragen?

Antwort:

Die Stiftungsbehörden verlangen eine Übertragung des der Stiftung im Stiftungsgeschäft versprochenen Vermögens binnen einer Frist von drei Monaten ab dem Zeitpunkt der Anerkennung der Stiftung.