In welchem Zeitraum hat der Stifter das versprochene Vermögen zu übertragen?
Antwort:
Die Stiftungsbehörden verlangen eine Übertragung des der Stiftung im Stiftungsgeschäft versprochenen Vermögens binnen einer Frist von drei Monaten ab dem Zeitpunkt der Anerkennung der
Stiftung.