Welches Vermögen muss der Stifter an die Stiftung übertragen?

Antwort:

Der Stifter verpflichtet

sich bei der Errichtung einer Stiftung im sogenannten Stiftungsgeschäft dazu,

das darin von ihm bezeichnete Vermögen im Zuge einer Schenkung oder einer

Erbschaft an die Stiftung zu übertragen (= stiften). Mit der Anerkennung der

Stiftung durch die Stiftungsbehörde entsteht die Verpflichtung des Stifters,

das der Stiftung im Stiftungsgeschäft versprochene Vermögen zu übertragen.